Allgemeines/Geltungsbereich
Der
Vertrag ist mit dem Empfang unserer schriftlichen Bestätigung,
dass wir die Bestellung annehmen (Auftragsbestätigung),
abgeschlossen. Angebote, die keine Annahmefrist enthalten, sind
unverbindlich.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
(nachfolgend: AGB) gelten ausschliesslich.
Entgegenstehende oder von den AGB abweichende Bedingungen des
Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die AGB
gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von den
AGB abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den
Besteller vorbehaltslos ausführten.
Alle Vereinbarungen
und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
Preise
Alle
Preise verstehen sich - vorbehältlich anderwertiger Vereinbarung
- netto ab Werk, ohne Verpackung, in frei verfügbaren Schweizer
Franken, ohne irgendwelcher Abzüge. Sämtliche Nebenkosten
wie z.B. für Versicherung, Fracht, Ausfuhr-, Durchfuhr-,
Einfuhr- und andere Bewilligungen sowie Beurkundungen gehen zu Lasten
des Bestellers. Montage- und Inbetriebsetzungskosten gehen ohne
spezielle Abmachung zu Lasten des
Bestellers.
Zahlungsbedingungen
Die
Zahlungen sind ohne Abzug von Skonto, Steuern, Abgaben, Spesen,
Zöllen und dergleichen zu leisten. Die Zahlungspflicht ist
erfüllt, soweit an unserem Domizil Schweizer Franken zur freien
Verfügung gestellt worden ist.
Installation und
Vorschriften
Der Besteller hat Anspruch auf die
Installation des Liefergegenstandes, soweit in der Offerte eine
solche vorgesehen ist. Wir übergeben dem Besteller vor der
Installation des Liefergegenstandes schriftliche Richtlinien für
die notwendigen Vorbereitungsarbeiten. Der Besteller verpflichtet
sich, bei diesen Installationsarbeiten unsere geltenden Fachnormen
und Richtlinien einzuhalten. Der Besteller ist verantwortlich für
die rechtzeitigen Installationsvorbereitungen gemäss unseren
Richtlinien.
Eigentumsvorbehalt
Die
gesammte Lieferung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Wir sind berechtigt, einen Eigentumsvorbehalt im Register
am Ort des Bestellers eintragen zu lassen. Der Besteller ist
verpflichtet, den Liefergegenstand auf eigene Kosten gegen Feuer-,
Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu
versichern. Er hat ferner alle Massnahmen zu treffen, damit unser
Eigentumsanspruch weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Lieferfrist
Wir werden immer
bemüht sein, die von uns genannten und sorgfältig
berechneten Lieferfristen einzuhalten. Treten jedoch von uns nicht zu
vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf oder bei
unseren Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und
Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem
unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen, so verlängert
sich die Lieferzeit entsprechend. Eventuelle Lieferverzögerungen
berechtigen weder zur Annullierung des Auftrages noch zur
Geltendmachung von Ersatzansprüchen. Soweit dies wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zur Auflösung des
Vertrages oder der betroffenen Vertragsteile zu.
Im Falle der
Vertragsauflösung haben wir Anspruch auf Vergütung der
bereits erbrachten Leistungen und Lieferungen.
Pläne
und technische Unterlagen
Pläne,
Zeichnungen und Beschriebe etc. sind urheberrechtlich geschützt
und bleiben geistiges Eigentum des Lieferanten.
Erfüllung
der Lieferung und Transportschäden
Die Lieferung
gilt als erfüllt, wenn die Ware unser Haus, respektive bei
Direktlieferungen unserer Lieferanten deren Haus verlässt.
Versand- und Transportgefahr gehen in allen Fällen zu Lasten des
Bestellers, auch wenn fracht- oder portofreie Lieferung der Ware
vereinbart wird. Die Verpackung erfolgt mit grösster Sorgfalt.
Im Falle eines Bruch- und Transportschadens muss der Empfänger
der Ware beim Transportunternehmen unverzüglich einen
entsprechenden Vorbehalt anbringen und uns schriftlich über den
Schaden in Kenntnis setzen. Dies gilt auch, wenn die Verpackung der
Ware äusserlich keinerlei Schaden aufweist. Ware immer vor dem
Auspacken eingehend prüfen. Transportschäden müssen
sofort, wenn möglich gleich direkt dem Chauffeur und
anschliessend der Transportfirma mitgeteilt werden.
Übergang
von Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen
spätestens wenn die Ware unser Haus, respektive bei
Direktlieferungen unserer Lieferanten deren Haus verlässt auf
den Besteller über. Wird der Versand auf Begehren des Bestellers
oder aus sonstigen Gründen, die wird nicht zu vertreten haben,
verzögert, geht die Gefahr im ursprünglich für die
Ablieferung ab unserem Haus, respektive bei Direktlieferungen unserer
Lieferanten deren Haus vorgesehenen Zeitpunkt auf den Besteller über.
Von diesem Zeitpunkt an wird die Lieferung auf Rechnung und Gefahr
des Bestellers gelagert und versichert.
Garantie,
Haftung
Wir gewähren Ihnen die von unseren
Lieferanten offerierte Garantie. Der Garantieanspruch dauert, wenn
nichts anderes angegeben 12 Monate. Sie beginnt wenn die Ware unser
Haus, respektive bei Direktlieferungen unserer Lieferanten deren Haus
verlässt und bei einer Installation durch uns mit der Meldung
der Betriebsbereitschaft. Für ersetzte oder reparierte Teile
beginnt die Garantie neu zu laufen und dauert 6 Monate ab Ersatz. Die
Garantie erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte
unsachgemässe Änderungen oder Reparaturen
vornehmen.
Anpassung des Vertrages
Sollte
sich eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder
teilweise als unwirksam erweisen, so werden die Vertragsparteien
diese Bestimmungen durch eine neue, ihrem rechtlichen und
wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahekommende Vereinbarung
ersetzen. Dasselbe gilt bei einer Lücke im
Vertragstext.
Gerichtsstand
Für
allfällige Streitigkeiten ist ausschliesslich das schweizerische
Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Rüti ZH. Wir dürfen
jedoch auch das Gericht am Sitz der anderen Partei aufrufen.
Die
Parteien werden sich bemühen, allfällige Differenzen, die
sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf
gütlichem und einverständlichem Wege zu lösen.
März 2010 / Demont Engineering GmbH,
CH-8630 Rüti ZH
Allgemeine Geschäftsbedingungen zum herunterladen
![]() |
agb-demont-engineering-gmbh.pdf | [81 KB] |
